GKM-Technik in Helmstedt
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Unser Service

Unterweisung für den Umgang mit Getränkeschankanlagen

 


 

Der Betreiber/ Unternehmer ist nach § 9 der Bertriebssicherheitsverordnung und § 4 der Unfallverhütungvorschriften verpflichtet, das Personal über die Gefahren im
Umgang mit dem Arbeitsmittel der Schankanlage zu unterweisen. Insbesondere über:



  • Allgemeine Betriebsanläufe
  • den Wechsel der Getränkebehälter
  • das Anschließen der Druckgasbehälter und den Druckminderer
  • die besonderen Gefahren beim Umgang mit Druckgas
  • die Funktion der Lüftungsanlage
  • die Funktion der Gaswarnanlage
  • das Verhalten bei Alarm durch die Gaswarnanlage
  • die bei Störung der Gaswarnanlage zu treffenden Maßnahmen
  • der Umgang mit Gefahrstoffen (Reinigungsmitteln)
  • der Hinweis auf bestehende Unterlagen
  • die Reinigung des Zapfkopfes
  • die Reinigung des Zapfhahns
  • die Reinigung der Gläserspüleinrichtung
  • die Reinigung der Theke
  • die Reinigung der Gläser
  • die Reinigung des Getränkelagerraumes



Die Unterweisung ist einmal Jährlich durchzuführen und zu Dokumentieren. Auf Wunsch führen wir gern durch unser geschultes Fachpersonal diese Unterweisung durch.